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Aktuelle Vorkommnisse nimmt der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass Elektrokleingeräte und Akkus nicht über den Haus- oder Verpackungsmüll entsorgt werden dürfen. Um Schäden an Entsorgungsfahrzeugen sowie eine Brandgefahr und Umweltverschmutzung durch Akkus und Schadstoffe zu verhindern, bitten wir um eine fachgerechte Entsorgung.

Elektrokleingeräte oder Geräte, die Akkus enthalten (Bsp. E-Zigaretten, elektrische Zahnbürsten, Kopfhörer, Epiliergeräte etc.) werden an der Sammelstelle ihrer Stadt und Gemeinde, sowie am Entsorgungszentrum Vogelsberg (EZV) in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei angenommen. Bei elektronischen Bauteilen z.B. in Textilien oder Schuhen, sind diese zu entfernen und ebenfalls an einer Sammelstelle oder dem Entsorgungszentrum Vogelsberg abzugeben.

Hierdurch ist die richtige Entsorgung sowie Recycling sichergestellt und wertvolle Ressourcen finden den Weg zurück in den Kreislauf.

Eine Übersicht der Sammelstellen sowie weitere Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten finden Sie auf der Homepage des ZAV, www.zav-online.de.

Bei Rückfragen zur fachgerechten Entsorgung stehen die Abfallberaterinnen des ZAV gerne zur Verfügung, per Telefon unter 0 66 41 / 96 71 - 0 sowie per E-Mail an info@zav-online.de.

Aktion Saubere Landschaft

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert zu der am 01. Mai 2025 in Kraft getretenen Novelle der Bioabfallverordnung

Ziel der novellierten Bioabfallverordnung ist es, den Anteil an Fremd- und Störstoffen, wie Kunststoff, Steinen, Glas, Metall und Keramik, im Biomüll weiter zu verringern und dadurch die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern. 

Erstmals sind bestimmte Grenzen festgelegt, über die der Anteil an Störstoffen in der Biotonne nicht hinausgehen darf (maximal drei Prozent Fremdstoffe, davon maximal ein Prozent Kunststoff). Für die Haushalte im Vogelsbergkreis ändert sich durch die neue Regel faktisch nichts – auch zuvor schon hatte Plastik und Co. nichts in der grünen Tonne zu suchen. 

Leerung bei korrekter Befüllung 

Der ZAV weist darauf hin, dass falsch befüllte Biotonnen nicht geleert werden können. Auch das ist in der Gesetzesnovelle ausdrücklich geregelt. Wenn Joghurtbecher, Metalldeckel, Schraubgläser oder sonstiger Unrat in der grünen Tonne auffällt, werden die betreffenden Haushalte dazu aufgefordert, ihre Bio-Tonne nach zu sortieren und die nicht zulässigen Inhalte zu entfernen. Beim nächsten regulären Abfuhrtermin wird die Tonne dann, bei korrekter Befüllung, geleert. 

Wichtig ist, dass keine Plastiktüten in der Biotonne landen. Dazu zählen auch die sogenannten kompostierbaren plastikähnlichen Tüten. Stattdessen können Haushalte Zeitungspapier oder im Handel erhältliche Papiertüten verwenden, um lose organische Abfälle zu sammeln. Diese zersetzen sich problemlos, absorbieren zudem Feuchtigkeit und reduzieren so unangenehme Gerüche im Sommer sowie Frost im Winter. 

Bei Rückfragen zum Umgang mit der Biotonne stehen die Abfallberaterinnen des ZAV gerne zur Verfügung, per Telefon unter 0 66 41 / 96 71 - 0 sowie per E-Mail an info@zav-online.de.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien:

Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Gut gebrauchte und wiederverwendbare Alttextilien und Altkleider sollen weiterhin in die bewährten Sammelcontainer gegeben werden. Verschmutzte und stark verschlissene Alttextilien und Altkleider dürfen weiterhin über die Restabfalltonnen entsorgt werden.

Befüllte Restabfalltonnen mit stark verschlissenen und stark verschmutzten Alttextilien und Altkleidern werden entgegen verschiedener Mitteilungen in der Presse und den sozialen Medien weiterhin entleert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 06641 96710 oder unter Tel. 06638 1249.

Ab 2024 wird der Abfallkalender nicht mehr per Post zugeschickt

Gefahr durch Druckgaspackungen, Spraydosen und Campinggas-Kartuschen

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