Öffentliche Bekanntmachung

Aktuelles

Bekanntmachung und Offenlegung ZAV Jahresabschluss 2025

Jahresabschluss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis für das Geschäftsjahr 2025

 

Aufgrund des § 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (Hessen) in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016, wird die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

In der Sitzung am 18.06.2026 hat die Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2025 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis beschlossen. Der Jahresgewinn in Höhe von 3.404.160,14 € wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Dem Verbandsvorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (Hessen) in Verbindung mit § 114 Abs. 1 HGO für das Jahr 2025 Entlastung erteilt.

 

Nach dem abschließenden Ergebnis ihrer Prüfung erteilt die Schüllermann und Partner AG mit Datum vom 21. Mai 2026 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

 

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes i. V. mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes des Zweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Dreieich, 21.05.2026.

Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
MSc. Marcel Kempf
Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Finw.(FH) Wolfgang Kaiser
Wirtschaftsprüfer

Der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2025 (01.01. bis 31.12.) des ZAV liegt in Anlehnung an § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom

29.06.2026 bis 13.07.2026

während der Dienstzeiten
montags, dienstags, donnerstags von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
mittwochs von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
und
freitags von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach (Geschäftszimmer) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Lauterbach, den 27.06.2026


Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Der Vorstand
Dieter Boß, Verbandsvorsteher

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