Öffentliche Bekanntmachung

Aktuelles

von Frau Boss
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Feststellung von Nachrückern

Öffentliche Bekanntmachung für den Vogelsbergkreis

für die Verbandsversammlung des Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis

gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, S 142), zuletzt geändert durch Gesetz

vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618).

  1. Herr Walter Althaus, Schlitz, gewählt von dem Kreisausschuss des Vogelsbergkreises am 24.06.2021 als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, ist zum 31.12.2023 als Mitglied der Verbandsversammlung ausgeschieden.

                 Dieses Ausscheiden stelle ich hiermit gem. § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG fest.

                 Als Nachrücker/In wird gem. § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG

                                                          Frau Gudrun Stumpf

 gemäß Beschluss des Kreisausschusses des Vogelsbergkreises vom 24.06.2021 festgestellt.

Gegen vorstehende Feststellung kann gem. § 34 Abs. 4 i. V. mit §§ 25-27 KWG jede/jeder Wahlberechtigte binnen 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Am Graben 96, 36341 Lauterbach, Einspruch erheben.


Lauterbach, den 12.01.2024

Zweckverband
Abfallwirtschaft
Vogelsbergkreis

 

(Dieter Boss)                (Michael Refflinghaus)           (Matthias Weitzel) 
Verbandsvorsteher  Stellv. Verbandsvorsteher      Stellv. Verbandsvorsteher

 

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