Öffentliche Mahnung der Abfallentsorgungsgebühren
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis macht darauf aufmerksam, dass bis zum
Vorausleistung 2023 4. Rate 2023
Die Abgabepflichtigen, die mit den Abfallentsorgungsgebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 30. November 2023 an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zu zahlen.
Nach dem 30. November 2023 werden die fällig gewesenen Abfallentsorgungsgebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) durch den Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach zwangsweise beigetrieben.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Nutzen Sie das Instrument der Einzugsermächtigung, damit keine Fälligkeitstermine versäumt und zusätzliche Kosten für Sie vermieden werden.
Lauterbach, 21.11.2023
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Der Vorstand
Dieter Boß
Verbandsvorsteher