Erläuterung Gebührenkalkulation 2024
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Erläuterungen Gebühren

Erläuterungen zum Zeitungsartikel der Oberhessischen Zeitung und Lauterbacher Anzeiger vom 02.11.2023

Im Bericht über die Vorstellung der Gebührenkalkulation wird die aktuelle Berechnung etwas unklar geschildert.

Die Abfallgebühren setzen sich aus Mindestgebühr pro Person und Grundgebühr pro Grundstück zusammen.
Die Grundgebühr kann gesenkt werden, die Mindestgebühr muss angehoben werden.
Dies darf man aber nicht getrennt voneinander betrachten. Auch kann dies nicht auf einen Single-Haushalt reduziert werden.

 Bitte haben Sie Verständnis, dass die Gebühren, solange sie noch nicht von der Verbandsversammlung beschlossen wurden, nicht veröffentlicht werden können.

Dennoch möchten wir Ihnen eine Übersicht geben, wie sich Gebühren verändern, sollten diese so beschlossen werden.

Personenzahl                       2021- 2023                             ab 2024

         1                                   222,60 €                               157,06 €

         2                                   281,73 €                               220,37 €

         3                                   340,86 €                               283,68 €

         4                                   399,99 €                               346,99 €

         5                                   459,12 €                               410,30 €

         6                                   518,25 €                               473,61 €

 

Grundgebühr pro Grundstück      163,47 €                                  93,75 €

Personenbez. Mindestgebühr       59,13 €                                   63,31 €

Die Leerungsgebühren müssen ebenfalls angepasst werden. Wenn Sie von Ihrer Freileerungszahl nicht alle Leerungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie weiterhin eine Rückvergütung. Wenn Sie das Restabfallgefäß öfter zur Leerung bereitstellen, wird die Leerung nachberechnet. Beide Gebühren werden voraussichtlich steigen. Bedeutet, dass Sie etwas mehr zurückbekommen, wenn Sie Leerungen einsparen und das Sie etwas mehr zahlen, wenn Sie öfter rausstellen.

Sobald die Gebühren in der Verbandsversammlung beschlossen wurden, wird die Änderungssatzung veröffentlicht und wir stellen Ihnen alle Übersichten auf der Homepage zur Verfügung.

Ab 2024 ist die Annahme von Grünschnitt/Heckenschnitt an den Grünabfallsammelstellen nicht mehr kostenfrei.
Für die Abgabe fällt eine Gebühr in Höhe von 13,51€ / m³ an.

Was ist ein m³? Stellen Sie sich ein 4 -Radgefäß vor mit 1100 l vor. Füllen Sie mit Ihrem Rasenschnitt jedes Mal so ein Gefäß? Oder haben Sie vielleicht nur 200 l / 300 l/ 500 l?

Hier wird die Gebühr runtergerechnet, sodass Sie hierfür vielleicht 2,70 € / 4,00 € / 6,70 € zahlen.

Aufgrund der Gebührenermäßigung von 65,54 € bei einem Ein-Personenhaushalt, können Sie sich ausrechnen, wie oft Sie im Sommer Grünschnitt anliefern können, um keine Gebührenerhöhung zu haben.

Pauschal lässt sich das leider nicht sagen, da wir unterschiedliche Sommer haben, in denen es mal mehr und mal weniger regnet und gemäht werden muss.
Ast und Heckenschnitt wird im geschredderten Zustand berechnet.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter der Verwaltung des ZAV wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ZAV- Team

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