Gelbe Tonne

Gelbe Tonne

Die Zurverfügungstellung und Entsorgung der gelben Tonne gehören nicht zur Zuständigkeit des ZAV. Die gelbe Tonne gehört zum Dualen System. Dies ist ein privatwirtschaftliches System, welches sich über Lizenzentgelte finanziert. Alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen müssen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen ein Lizenzentgelt zahlen, welches je nach Größe, Gewicht und Material der Verpackung berechnet wird.

In die Gelbe Tonne gehören zum Beispiel:

Verpackungen aus Kunststoff

  • Tragetaschen, -beutel
  • Einwickelfolie, Kunststoffflaschen von Spül-, Wasch-, Körperpflegemitteln usw.
  • Folien
  • Becher (Joghurt etc.)
  • PET-Flaschen (außer bepfandete)
  • Einweggeschirr, Fleisch-, Obst- u. Gemüseschalen aus Schaumstoff
  • Styroporverpackungen
  • Verpackungschips

Verpackungen aus Metall

  • Konservendosen, Getränkedosen (außer bepfandete)
  • Verschlüsse, Aluminiumfolien, -dosen, -deckel, -schalen, -tuben
  • Tierfutterdosen

Verbundverpackungen

  • Arzneimittelblister (keine Medikamente!)
  • Getränkekartons
  • Milchkartons
  • Vakuumverpackungen (Kaffee, Suppentüten etc.)
  • Süßwarenverpackungen
Bitte beachten:
  • Abfälle nicht ineinander stapeln oder verwickeln, da sonst eine Sortierung nicht möglich ist.
  • Verschiedene Materialien bitte vorher voneinander trennen (z. B. Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher) da sie sonst nicht verwertbar sind.

Abfuhrunternehmen

+49 (0) 6641 918010

info@knettenbrech-gurdulic.de

Sofern eine Leerung nicht erfolgt ist, kann dies mehrere Ursachen haben. Daher wird im Einzelfall geprüft werden müssen, aus welchen Gründen die Leerung nicht erfolgte.

Insbesondere, wenn mehrere Gefäße in einer Straße oder die ganze Straße nicht abgefahren wurde, wird eine Prüfung des Sachverhaltes erfolgen und ggf. eine Nachabfuhr organisiert.

Unsicher bei der Entsorgung?

  • Damit Sie für jede Abfallart den richtigen Entsorgungsort finden, haben wir für Sie ein Abfall-ABC eingerichtet.
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Am Graben 96, 36341 Lauterbach
Telefon: (0 66 41) 96 71-0
Telefax: (0 66 41) 96 71-20
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