Bioabfall

Bioabfall

Wenn Ihre Biotonne nicht geleert wurde, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Abfuhrunternehmen. Bevor Sie dort anrufen, könnten Sie sich vergewissern, ob nur das eigene Gefäß nicht geleert wurde oder auch mehrere andere oder die gesamte Straße betroffen ist.

TIPP:
Feuchte Bioabfälle immer in (saugfähiges) Papier einwickeln, damit keine Gerüche oder Verunreinigungen entstehen. Niemals Plastikbeutel verwenden, auch keine biologisch abbaubaren Maisstärkebeutel.

Weitere Informationen erhalten sie hier
oder beim ZAV-Bürgerservice +49 (0) 6641 9671-71.

Abfuhrunternehmen

+49 (0) 6641 918010

info@knettenbrech-gurdulic.de

Sofern eine Leerung nicht erfolgt ist, kann dies mehrere Ursachen haben. Daher wird im Einzelfall geprüft werden müssen, aus welchen Gründen die Leerung nicht erfolgte.

Insbesondere, wenn mehrere Gefäße in einer Straße oder die ganze Straße nicht abgefahren wurde, wird eine Prüfung des Sachverhaltes erfolgen und ggf. eine Nachabfuhr organisiert.

Zum Bioabfall gehören zum Beispiel:

  • Speisereste
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Tee- und Kaffeesatz
  • Filtertüten
  • Brotreste
  • Eierschalen
  • verdorbene Lebensmittel
  • Schnittblumen
  • Papierküchentücher
  • Taschentücher
  • Reisig
  • Laub
  • Tannennadeln
  • Wildkräuter
  • Grasschnitt
  • Blumenerde
  • Wurzelwerk
  • Haare
  • Federn
  • Stroh
  • Moos
  • Unkraut
  • Kork
  • Sägespäne

Abfuhrtermine

Die für Sie gültigen Leerungstermine können Sie dem aktuellen Abfallkalender entnehmen, in unserem Online-Abfuhrkalender nachsehen oder per Download erhalten. Auch hier können Sie sich die Abfuhrtermine zur Erinnerung per E-Mail senden lassen, ebenso wie alle andern Abfuhrtermine auch.

Wer erhält welche Biotonne?

Welche Gefäße Sie bekommen (Größe, Anzahl) ist durch die Abfallsatzung des ZAV festgelegt, damit Sie analog zu den Restabfallgefäßen entsprechend angepasste Biobehälter erhalten. Der ZAV hat allen Bürgerinnen und Bürgern zusammen mit der Aufstellung ausführliche Informationen, wie sie genutzt werden können, beigefügt.

Sofern ein Grundstück/eine Anfallstelle kein Bioabfallgefäß erhalten hat, wenden Sie sich bitte an den ZAV-Bürgerservice +49 (0) 6641 / 9671-71. Dort können Sie auch Zusatzgefäße anfordern. Hier geht es zum Antragsformular.

Im Übrigen erhalten nicht alle Anfallstellen für Restabfall auch eine Biotonne, da aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht private Anfallstellen (Gewerbe etc.) Bioabfall eigenständig separat verwerten können, denn Bioabfall ist Abfall zur Verwertung. Zudem gibt es eine Reihe von Betrieben, die das kommunale Bioabfallsystem nicht nutzen dürfen, weil sie z.B. den Vorgaben einer Speiserestverwertung unterliegen (Gaststätten, Kantinen, Cateringbetriebe, Metzgereien etc.). Diese haben die anfallenden Speisereste oder Schlachtabfälle etc. separat einer zugelassenen Speiserestverwertung und nicht der Bioabfallsammlung zuzuführen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitten an den ZAV +49 (0) 6641 / 9671-71.

Nichtnutzung der Biosammlung

Hinsichtlich der Möglichkeit, eine Ausnahme von der Nutzung der Biotonne zu erhalten, kann man beim ZAV für begründete Ausnahmen einen Antrag stellen, von der Sammlung ausgenommen zu werden. Die Anträge sind mit den entsprechenden Nachweisen zu versehen, damit der ZAV dies prüfen und kontrollieren kann. Das Antragsformular gibt es hier.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass satzungsgemäße Ausnahmen nur bei einer ordnungsgemäßen Verwertung aller Bioabfälle in eigenen Anlagen auf dem eigenen Grundstück möglich sind. Dies heißt, eine „selektive“ Verwertung, also z. B. Garten- und Küchenabfälle in den Kompost, aber Speisereste oder Fisch- und Fleischprodukte etc. in den Restmüll, ermöglicht keine Ausnahme. Sie gilt dann nicht oder wird wieder aufgehoben werden müssen. Ebenso muss der gesamte Bioabfall bzw. erzeugte Kompost auf demselben Grundstück verwertet werden, wo der Bioabfall zuvor angefallen ist. Er kann also nicht an andere Orte, wie z.B. Schrebergarten oder landwirtschaftliche Grundstücke, verbracht werden, auch nicht zum Nachbarn oder andere im gleichen Eigentum stehende Grundstücke etc.

Gebühren

Es gibt keine Extra- oder Leerungsgebühren für die Nutzung der Biosammlung. Diese Gebühren sind in der Grund- und Mindestgebühr bereits enthalten. Für Zusatzgefäße oder fehlbefüllte Gefäße, die als Restabfall abzufahren sind, sind Gebühren zu entrichten.

Daher bringt auch die Nichtnutzung im Rahmen der möglichen Ausnahmen keine Gebühreneinsparung mit sich.

Grünabfall

Für größere Mengen an Garten- und Grünabfälle, wie z. B. Baum-, Ast-, oder Heckenschnitt oder Laub etc. steht weiterhin die Grünabfallsammlung des ZAV zur Verfügung. Die Sammelstellen und deren Öffnungszeiten finden sie hier.

Unsicher bei der Entsorgung?

Hinweis: Das Abfall-ABC wird derzeit aktualisiert!

  • Damit Sie für jede Abfallart den richtigen Entsorgungsort finden, haben wir für Sie ein Abfall-ABC eingerichtet.
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Am Graben 96, 36341 Lauterbach
Telefon: (0 66 41) 96 71-0
Telefax: (0 66 41) 96 71-20
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